Die Provinzialloge
Die Provinzialloge wurde im Jahr 1777 in Hamburg gestiftet. Schon vorher – 1741 – hatte die Englische Großloge eine „Provinzialloge von Niedersachsen“ ins Leben gerufen. Die Stiftung der Loge im Jahr 1777 machte sie dann zu dem, was sie heute noch ist: Einer wichtigen Organisationseinheit der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland (GLLFvD) – des Freimaurerordens. A.L.von Spörcken war damals der erste Provinzialgroßmeister.
In der Struktur der GLLFvD ist die Provinzialloge die Zusammenfassung der Andreaslogen und Johannislogen ihres Bezirks, der von Sylt im Norden bis nach Holzminden im Süden reicht. Sie übt die Verwaltung und Aufsicht über diese Logen aus. Auch hat sie der Förderung des Ordenslebens zu dienen.
Gegenwärtig gehören acht Andreaslogen und zweiunddreißig Johannislogen der Provinzialloge an (siehe: die Logen) .
An der Spitze der Provinzialloge steht der Provinzialmeister. Er wird von der Mitgliederversammlung gewählt.
Rechtlich betrachtet ist die Provinzialloge ein rechtsfähiger Verein, dem die Rechtsfähigkeit vom Senat der Freien und Hansestadt Hamburg am 27. Dezember 1899 bestätigt wurde. Sie erhielt die Rechtsfähigkeit erneut – nachdem die Nationalsozialisten alle Logen geschlossen hatten – nach der Wiederaufnahme der freimaurerischen Arbeit am 2. Oktober 1948.
Sitz und Büro der Provinzialloge befinden sich in Hamburg. Fast jeder Hamburger kennt das eindrucksvolle Logenhaus an der Moorweidenstraße , über dessen Eingang in Stein gemeisselt „PROVINZIALLOGE VON NIEDERSACHSEN“ steht.
Die Kontaktdaten finden Sie im „Impressum“.
Die Organisation
Die Provinzialloge von Niedersachsen gehört zur Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland – Freimaurerorden (GLLvD); sie bildet den mitgliederstärksten Regionalverband dieser Großloge.
Neben dieser Provinzialloge gibt es also eine Reihe von weiteren Provinziallogen für die anderen Bundesländer/Regionen Deutschlands.
Der maurerische Weg
Die Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland – Freimaurerorden -, arbeitet im Verband der Vereinigten Großlogen von Deutschland nach dem Schwedischen System. Nach diesem System richten sich auch die Großlogen in Dänemark, Island, Norwegen und Schweden mit einer Provinzialloge in Finnland.
Mit dem Begriff „Schwedisches System“ wird die besondere Lehrart des Freimaurerordens bezeichnet.
Sie gliedert den Weg eines Freimaurers in so genannte „Erkenntnisstufen“.
Die ersten drei Erkenntnisstufen sind die des Johannislehrlings, des Johannisgesellen und des Johannismeisters. Diese drei Stufen (oder „freimaurerische Grade“) werden innerhalb der Johannislogen bearbeitet.
Die Andreasloge bearbeitet darauf aufbauend die Grade des Andreaslehrlings und
-Gesellen sowie des Andreasmeisters.
Die weiteren freimaurerischen Grade werden in den Ordenskapiteln bearbeitet. Die Ordenskapitel sind eigenständige Organisationen (Logen) innerhalb des Freimaurerordens. Sie unterstehen dem „Höchsten Ordenskapitel“, fallen also nicht unter die Aufsicht und Verwaltung der Provinziallogen.
An der Spitze des Ordens steht der „Ordens+Meister“. Er ist das geistige Oberhaupt des Ordens und verantwortlich für alle Fragen von freimaurerischem Brauchtum und Lehre.
Der organisatorische Aufbau
Jede Johannisloge ist wie ein Verein organisiert, viele sind auch als solche im Vereinsregister eingetragen.
An der Spitze der Johannisloge steht ein auf Zeit gewählter Vorsitzender, der Logenmeister.
Das gilt entsprechend auch für die Andreaslogen.
Die Johannis- und Andreaslogen werden regional von der Provinzialloge verwaltet und beaufsichtigt. Auch die Provinzialloge ist rechtlich ein Verein (allerdings ein Verein nach „Alt-Hamburgischem Recht“, da es zur Zeit der Gründung noch kein Vereinsrecht gab). Die Mitgliederversammlung der Provinzialloge wählt im Drei-Jahres-Turnus ihren Vorstand. Der „Vorsitzende“ ist der Provinzialmeister.
Alle Mitglieder der Johannislogen sind immer gleichzeitig auch Mitglieder der GLLFvD. Als solche sind sie durch ihre Logenmeister auf der Hauptversammlung der GLLFvD e.V. vertreten.
Diese Hauptversammlung ist das oberste Organ der Organisation auf Bundesebene (Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland); sie wählt den Landesgroßmeister (Vorsitzenden) und den Vorstand und entscheidet über alle organisatorischen und materiellen Fragen.